Unsere Spielregeln oder: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

AGB

Um an unseren Kursen teilzunehmen bedarf es gewisser Regeln, die es gestatten die Zeit in der Tanzschule Groß für alle so angenehm und problemlos wie möglich zu gestalten. Diese Regeln finden sie zusammengefaßt in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sie vor Anmeldung zu einem unserer Kurse oder Clubs bitte zur Kenntnis nehmen sollten, da diese bindend sind.

1

Sitz der Tanzschule Groß ist 67122 Altrip, Am Damm 2.

 

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Eine Anmeldung, schriftlich,per email oder mündlich, ist bindend und verpflichtet zur Bezahlung der gesamten Kursgebühr oder des Clubbeitrags, auch wenn der Kurs nicht oder nur teilweise besucht werden kann. Sollte wegen Krankheit oder einem anderen wichtigen Grund die Teilnahme nicht erfolgen können, so kann eine Gutschrift für einen späteren Kurs erfolgen.

3

Für nicht besuchte Unterrichtsstunden kann keine teilweise oder vollständige Rückerstattung der Kursgebühren gewährt werden.

 

4

Wenn sie in einem unserer Clubs teilnehmen, so sind die jeweiligen Kündigungsfristen zu beachten. Ausschlaggebend ist das Eingangsdatum der Kündigung. Das Honorar ist bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fällig. Das Honorar für unsere Clubs sind Jahresbeiträge, die auf 12 monatliche Teilbeiträge gestaffelt sind. Bei Clubs beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende. Die  Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Bei Kündigung und Wiederanmeldung innerhalb von weniger als 2 Monaten behalten wir uns vor eine Wiederaufnahmegebühr von 2 Monatsbeiträgen zu berechnen. Eine Ratenzahlung ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich.

 

5

Die Kursgebühren sind immer zu Kursbeginn zu entrichten. Clubbeiträge sind zum Ersten des Monats zu entrichten. Die Bezahlung bei Clubs ist nur per Lastschrift möglich. Bei nicht eingelösten Lastschriften durch fehlerhafte oder unleserlichen Angaben, die ohne unser Verschulden storniert wurden, sowie durch Unterdeckung, werden die Bankgebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr von 5,-€ fällig.

 

6

Schulferien und gesetzliche Feiertage in Rheinland-Pfalz werden von uns eingehalten. Falls anderweitige Vereinbarungen nach Rücksprache in Clubs oder Kursen getroffen werden, so haben diese Gültigkeit.

 

7

Eventuellen Ausfall des Unterrichts behalten wir uns vor, wenn es der Geschäftsbetrieb erfordert oder wenn unser Personal sich auf nationalen oder internationalen Kongressen und Tagungen weiterbildet. Die ausgefallenen Unterrichtsstunden werden selbstverständlich zu einem anderen, von uns festgesetzten, Termin nachgeholt.

 

8

In unseren Kursen und Clubs Erlerntes darf nicht an Dritte weitergegeben werden, da es sich bei Choreographien um unser geistiges Eigentum handelt. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns weitere Schritte vor.

 

9

Zuschauer, Film- und Aufnahmegeräte dürfen in den Unterricht nicht mitgebracht werden. Obhutspflichten für mitgebrachte Gegenständewerden nicht übernommen. Bei Diebstählen und Verlusten haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen die Tanzschule Groß (einschl. deren Erfüllungsgehilfen), die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde verletzt worden ist. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall nur auf den Auftragswert bzw den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt, je nachdem, welcher Wert höher ist .

 

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Gasttänzer können nur aus eigenen Reihen gestellt werden.

 

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Da zu jeder Unterrichtsstunde von der Tanzschule Groß ein speziell hierfür ausgebildeter Tanzlehrer gestellt wird, sind dessen Anweisungen Folge zu leisten. Jeder Kurs- bzw. Club-Teilnehmer ist verpflichtet sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmer nicht gestört werden und ein ordnungsgemäßer Ablauf der Tanzkurse gewährleistet ist. Ungehöriges Verhalten kann zum Unterrichtsausschluß und in schweren Fällen zum Kursausschluß führen. In diesen Fällen wird keine teilweise oder vollständige Rückerstattung der Kursgebühren gewährt.

 

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Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich abgefasst werden und haben nur in dieser Form Gültigkeit.

 

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Sollten diese Geschäftsbedingungen in einzelnen Teilen nicht rechtswirksam sein, so behalten sie im Übrigen ihre Gültigkeit.